Die Wahlarztpraxis Ordi Gruber hat keine Kassenverträge abgeschlossen, weshalb auch keine Direktverrechnung mit den Krankenkassen erfolgen kann. Die Patienten erhalten nach ihrem Besuch eine Honorarnote, die direkt vor Ort bezahlt wird.
In der Folge kann jedoch der Patient diese Honorarnote bei seiner Krankenkasse einreichen und erhält in der Regel einen Teil des bezahlten Honorars zurück. Der Anteil der Rückerstattung ist von den einzelnen Versicherungen abhängig, kann aber bis zu 80% betragen.